Merhaba Arkadaslar,
Gecen sene bir Ev (Daire) aldim mirascilardan fakat Eve ait park olmadigini söylediler.
Bana bu sene eve ait 15 Numarali Parkin Vergisi geldi ödemem icin fakat ben yinede Mirascilara sordum öyle birsey varmi diye onlarda hayir dedi.
Sonunda bende Hausvervaltere yazdim ve oda bana baya uzun bir Mektup yazdi lakin be bu yazdigindan birsey anlamadim sadece o binadaki bir bayanin ogluyla görüsmemi öneriyor. Bu Mektubu anlayipta izah edebilecek arkadaslar yavrsa yardimci olurlarsa sevinirim.
Bana gelen mail altaki ekte.
Hallo Frau KK,
könnten Sie mir bitte helfen es geht um den Stellplatz Nr.15. Wie Sie schon an dem Anhang erkennen können Zahle ich die Steuer für den genannten Stellplatz. Laut Grundbuchauszug, wie Sie auch erkennen können ist der Stellplatz auf meinen Namen eingetragen. Doch leider wird der Stellplatz nicht von mir genutzt, sondern von einer anderen Person/ Familie. Würde gerne wissen wer diese/r Person ist. Würde mich freuen wenn dieser Person sich dann bei mir meldet.
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Hallo, Herr XXX,
da stellen Sie mir wahrhaft eine spannende Aufgabe. Also:
aus Ihrem Grundbuchauszug ergibt sich, nicht der Hinweis, dass Ihnen der Stellplatz/Garage Nr. 15 zugeordnet ist. Vielmehr ist das Ganze ein Hinweis, dass für den jeweiligen Eigentümer der Wohnung GB-Heft 4011 eine Grunddienstbarkeit für die ausschließliche Nutzung des Stellplatzes 15 eingetragen ist. Dienstbarkeiten werden grundsätzlich in jedes wohnungsgrundbuch eingetragen, auch wenn das eigene Wohnungseigentum davon nicht direkt betroffen ist. Sie müssen das so sehen: die Wohnungsgrundbücher sind nicht mehr oder weniger als eine Aufteilung des ehemaligen Grundbuches für das ganze Objekt, bevor Wohnungseigentum begründet wurde. Und da in diesem- ich nenne es mal „Hauptgrundbauch“ jede Dienstbarkeit zu ihrer –Wirksamkeit einzutragen ist, wird diese Dienstbarkeit hinterher nach Aufteilung auch in jedem sich neu ergebenden Wohnungsgrundbuch eingetragen. Diesen Hinweis hat also jeder Wohnungseigentümer in seinem Wohnungsgrundbuch.
Natürlich weiß ich nicht, wessen Wohnungsgrundbuch die Nr. 4011 hat, da mir nur Kaufverträge aus den Verkäufen ab meiner Verwaltungszeit vorliegen. Ich konnte aber feststellen, dass in meinen Abrechnungen aufgrund eigener Angaben der Stellplatz 15 bei Frau Sandherr geführt wird – also gehe ich davon aus, dass ihre Wohnung im Grundbuch 4011 eingetragen und sie somit die Berechtigte aus der Dienstbarkeit ist. Das müssten Sie vor Ort mit ihr (sie ist aber schwer krank und hört wohl auch schlecht, deshalb sollten Sie nachhaltig klingeln und sie nach der Tel.Nr. Ihres Sohnes fragen, denn mit dem hatte ich schon Kontakt , hab aber leider versäumt, die Nr. abzuspeichern). Vielleicht ergibt sich ja die Möglichkeit, dass Sie die Dienstbarkeit auf sich gegen Vergütung übertragen lassen. Allerdings wird das eini9ge eintragungsgebühren kosten, da die Änderung nicht nur bei Ihnen und Frau Sandherr sondern in allen Wohnungsgrundbüchern zu vermerken wäre. Über die Höhe solcher Kosten müssten Sie mit einem Notar sprechen. Wenn Sie das für sich hinbekommen, dürfen Sie sich glücklich schätzen, denn der Umstand, einen Stellplatz mit anbieten zu können, steigert den Wert der Wohnung im Verkaufsfall erheblich.
Tut mir Leid, dass ich Ihnen mitteilen musste, dass Sie KEINEN Stellplatz mit erworben haben. Der Teufel steckt eben im Detail und jeder Euro, den man vor einem Kauf an einen beratenden RA zahlt, ist gut investiertes Geld. Wenn Herr Schweizer davon ausgegangen sein sollte, ein Stellplatz sei dabei, ist er sicher dem gleichen Irrtum wie Sie aufgesessen. Er wohnte ja nie im Objekt und hatte die Wohnung nur von seinem verstorbenen Bruder übernommen.
Ich muss allerdings sagen, dass auch mir in 30 Jahren Verwaltertätigkeit noch nie die Version aufgekommen ist, dass eine Stellplatzzuordnung via Dienstbarkeit vorgenommen wird. Normalerweise wird ein Sondernutzungsrecht begründet.
Grüße